Schritt-für-Schritt zur Antragstellung

Ergänzungsleistungen (EL) für das Alters- und Pflegeheim

Wenn AHV/IV-Rente und Vermögen die Heimkosten nicht decken, gleichen Ergänzungsleistungen die Lücke aus.

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Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen (EL) sind eine bundesrechtlich geregelte Sozialleistung. Sie sichern den Existenzbedarf, wenn AHV- oder IV-Renten zusammen mit dem übrigen Einkommen und Vermögen die anerkannten Lebenshaltungskosten nicht decken, im Heimkontext insbesondere die Heimtaxe.

EL sind kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Zuständig sind die kantonalen Ausgleichskassen. Quelle: bsv.admin.ch.

Wer hat Anspruch auf EL?

Ein Anspruch besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

Quelle: ahv-iv.ch · bsv.admin.ch

Wie hoch sind die EL?

Die EL werden individuell berechnet. Vereinfacht gilt:

Anerkannte Ausgaben Anerkannte Einnahmen = EL-Anspruch
Zu den anerkannten Ausgaben zählen im Heim insbesondere die kantonale Tagestaxe, der allgemeine Lebensbedarf und ein Betrag für persönliche Auslagen. Anerkannt werden auch Krankheits- und Behinderungskosten. Den genauen Anspruch zeigt der offizielle EL-Rechner auf ahv-iv.ch oder die zuständige kantonale Ausgleichskasse.

Wie beantrage ich EL?

Schritt-für-Schritt zur Anmeldung bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.

01
Schritt 1

Wo anmelden

Anmeldeformular bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnorts. Adressen über ahv-iv.ch oder die kantonale Sozialberatung.

02
Schritt 2

Welche Dokumente

  • AHV/IV-Rentenausweis
  • Heim- oder Mietvertrag
  • Aktuelle Kontoauszüge
  • Letzte Steuererklärung
  • Belege zu Krankheits- und Pflegekosten
03
Schritt 3

Bearbeitung

Die Ausgleichskasse prüft den Antrag. Die Bearbeitungsdauer variiert kantonal; auszahlungsrelevant ist in der Regel der Antragsmonat. Bei Ablehnung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.

Welche Kosten decken EL?

Was EL decken

  • Heimaufenthalt bis zur kantonalen Tagestaxe
  • Allgemeiner Lebensbedarf gemäss ELG
  • Betrag für persönliche Auslagen
  • Anerkannte Krankheits- und Behinderungskosten
  • Restkosten nach Hilflosenentschädigung

× Was EL nicht decken

  • Luxus- oder Komfort-Zusatzleistungen im Heim
  • Freiwillige Zusatzversicherungen
  • Kosten über der kantonalen Tagestaxen-Obergrenze
  • Vermögensverbrauch innerhalb der Freibeträge
Heimfinder-Berater hilft, ein Heim zu finden, dessen Tagestaxen von EL gedeckt werden.
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Andere finanzielle Unterstützung

Hilflosenentschädigung

AHV/IV-Leistung bei dauerhaftem Hilfebedarf in alltäglichen Lebensverrichtungen. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad (leicht, mittel, schwer) und ist in der AHV/IV definiert.

Krankenkasse (KVG)

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen festgelegten Anteil der Pflegekosten im Heim. Den Rest tragen Kanton bzw. Gemeinde sowie die Bewohnerin oder der Bewohner mit dem gesetzlichen Eigenanteil.

Pflegefinanzierung über Vermögen

Solange das Vermögen über den Freibeträgen liegt, wird es zur Deckung der Heimkosten herangezogen (Vermögensverzehr). Erst bei Unterschreiten der Schwellen besteht in der Regel ein EL-Anspruch.

Wir vermitteln Heime, deren Tagestaxen mit EL kompatibel sind

Eine EL-Bewilligung ist die halbe Miete. Die andere Hälfte ist ein Heim, dessen Tagestaxe innerhalb der kantonalen Obergrenze liegt. Heimfinder filtert genau danach und verweist Sie bei Bedarf an die zuständige Sozialberatung für die Antragstellung. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen nach der EL-Bewilligung.

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EL im Detail

Müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen, wenn EL beantragt werden?
Eine Verwandtenunterstützungspflicht ist im ZGB geregelt, kommt im EL-Kontext aber nur in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen zum Tragen. Im Heimkontext werden Kinder selten direkt belastet; die kantonalen Ausgleichskassen prüfen den Einzelfall.
Werden EL rückwirkend ausgezahlt?
Ja, in der Regel rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt erfüllt sind. Eine zeitnahe Antragstellung lohnt sich daher, auch dann wenn nicht alle Unterlagen sofort vollständig sind.
Verliere ich EL, wenn ich Vermögen erbe?
Eine Erbschaft erhöht das anrechenbare Vermögen und kann den EL-Anspruch reduzieren oder ganz entfallen lassen. Veränderungen müssen der Ausgleichskasse umgehend gemeldet werden.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Häufig lohnt sich vorab eine Beratung bei Pro Senectute oder einer kantonalen Sozialberatung, um den Antrag zu vervollständigen.

Heim mit EL-tauglichen Tagestaxen finden

Berater meldet sich innert 24 Stunden mit einer Auswahl passender Heime, deren Tagestaxen mit EL kompatibel sind.