Ergänzungsleistungen (EL) für das Alters- und Pflegeheim
Wenn AHV/IV-Rente und Vermögen die Heimkosten nicht decken, gleichen Ergänzungsleistungen die Lücke aus.
Jetzt kostenlos startenWas sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL) sind eine bundesrechtlich geregelte Sozialleistung. Sie sichern den Existenzbedarf, wenn AHV- oder IV-Renten zusammen mit dem übrigen Einkommen und Vermögen die anerkannten Lebenshaltungskosten nicht decken, im Heimkontext insbesondere die Heimtaxe.
EL sind kein Almosen, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Zuständig sind die kantonalen Ausgleichskassen. Quelle: bsv.admin.ch.
Wer hat Anspruch auf EL?
Ein Anspruch besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Bezug einer AHV- oder IV-Rente, oder Anspruch auf eine entsprechende Rente.
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz.
- Anerkannte Ausgaben übersteigen die anerkannten Einnahmen.
- Vermögen unter den geltenden Schwellen. Die genauen Werte definiert das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG).
Quelle: ahv-iv.ch · bsv.admin.ch
Wie hoch sind die EL?
Die EL werden individuell berechnet. Vereinfacht gilt:
Wie beantrage ich EL?
Schritt-für-Schritt zur Anmeldung bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse.
Wo anmelden
Anmeldeformular bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnorts. Adressen über ahv-iv.ch oder die kantonale Sozialberatung.
Welche Dokumente
- AHV/IV-Rentenausweis
- Heim- oder Mietvertrag
- Aktuelle Kontoauszüge
- Letzte Steuererklärung
- Belege zu Krankheits- und Pflegekosten
Bearbeitung
Die Ausgleichskasse prüft den Antrag. Die Bearbeitungsdauer variiert kantonal; auszahlungsrelevant ist in der Regel der Antragsmonat. Bei Ablehnung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden.
Welche Kosten decken EL?
✓ Was EL decken
- Heimaufenthalt bis zur kantonalen Tagestaxe
- Allgemeiner Lebensbedarf gemäss ELG
- Betrag für persönliche Auslagen
- Anerkannte Krankheits- und Behinderungskosten
- Restkosten nach Hilflosenentschädigung
× Was EL nicht decken
- Luxus- oder Komfort-Zusatzleistungen im Heim
- Freiwillige Zusatzversicherungen
- Kosten über der kantonalen Tagestaxen-Obergrenze
- Vermögensverbrauch innerhalb der Freibeträge
Andere finanzielle Unterstützung
Hilflosenentschädigung
AHV/IV-Leistung bei dauerhaftem Hilfebedarf in alltäglichen Lebensverrichtungen. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad (leicht, mittel, schwer) und ist in der AHV/IV definiert.
Krankenkasse (KVG)
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen festgelegten Anteil der Pflegekosten im Heim. Den Rest tragen Kanton bzw. Gemeinde sowie die Bewohnerin oder der Bewohner mit dem gesetzlichen Eigenanteil.
Pflegefinanzierung über Vermögen
Solange das Vermögen über den Freibeträgen liegt, wird es zur Deckung der Heimkosten herangezogen (Vermögensverzehr). Erst bei Unterschreiten der Schwellen besteht in der Regel ein EL-Anspruch.
Wir vermitteln Heime, deren Tagestaxen mit EL kompatibel sind
Eine EL-Bewilligung ist die halbe Miete. Die andere Hälfte ist ein Heim, dessen Tagestaxe innerhalb der kantonalen Obergrenze liegt. Heimfinder filtert genau danach und verweist Sie bei Bedarf an die zuständige Sozialberatung für die Antragstellung. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen nach der EL-Bewilligung.
EL im Detail
Eine Verwandtenunterstützungspflicht ist im ZGB geregelt, kommt im EL-Kontext aber nur in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen zum Tragen. Im Heimkontext werden Kinder selten direkt belastet; die kantonalen Ausgleichskassen prüfen den Einzelfall.
Ja, in der Regel rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt erfüllt sind. Eine zeitnahe Antragstellung lohnt sich daher, auch dann wenn nicht alle Unterlagen sofort vollständig sind.
Eine Erbschaft erhöht das anrechenbare Vermögen und kann den EL-Anspruch reduzieren oder ganz entfallen lassen. Veränderungen müssen der Ausgleichskasse umgehend gemeldet werden.
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Häufig lohnt sich vorab eine Beratung bei Pro Senectute oder einer kantonalen Sozialberatung, um den Antrag zu vervollständigen.
Heim mit EL-tauglichen Tagestaxen finden
Berater meldet sich innert 24 Stunden mit einer Auswahl passender Heime, deren Tagestaxen mit EL kompatibel sind.