Was kostet ein Altersheim oder Pflegeheim in der Schweiz?
Die monatlichen Kosten hängen vom Heim-Typ, Kanton und Pflegebedarf ab. Hier finden Sie die typischen Bandbreiten und erfahren, wer was bezahlt.
Jetzt kostenlos startenWas Sie monatlich erwarten dürfen
Pension (Unterkunft + Verpflegung) und Pflege zusammen. Tatsächliche Kosten variieren nach Kanton, Heimtyp und Pflegestufe; in höheren Pflegestufen oder Privatzimmern in städtischen Kantonen können die Kosten darüber liegen.
Bandbreite basierend auf öffentlichen Statistiken zu Heimkosten (Curaviva, Bundesamt für Statistik). Wenn das Vermögen nicht reicht →
Drei Heim-Typen, drei Kostenprofile
Die Tagestaxe hängt stark davon ab, wie viel Pflege im Preis enthalten ist. Hier eine Orientierung.
Altersheim
Wohnen, Verpflegung und leichte Unterstützung im Alltag. Pflegekosten fallen erst bei Bedarf an und werden separat berechnet.
Pflegeheim
Permanente Pflege rund um die Uhr, häufig mit Spezialabteilungen für Demenz. Pflegeaufwand und damit Tagestaxe liegen über dem Altersheim.
Seniorenresidenz
Selbstständiges Wohnen mit Hotel-ähnlichem Service auf Abruf. Privat geführt; Tarife liegen oft über klassischen Heimen.
Die Heimrechnung besteht aus drei Blöcken
Pension
Unterkunft, Verpflegung, Reinigung und Grundbetreuung. Die Pension wird vollständig von der Bewohnerin oder dem Bewohner getragen.
Pflegekosten
KVG-Beitrag der Krankenkasse, Restfinanzierung durch Kanton bzw. Gemeinde sowie ein Eigenanteil von maximal CHF 23.00 pro Tag.
Quelle: bag.admin.ch (KVG, Pflegefinanzierung).
Übrige Kosten
Wäsche, Coiffeur, Telefon, persönliche Anschaffungen und Aktivitäten ausserhalb des Standardangebots. Diese Posten variieren stark.
Die Finanzierung im Überblick
- AHV/IV-RenteErste Einnahmenquelle der Bewohnerin oder des Bewohners zur Deckung von Pension und persönlichen Kosten.
- Krankenkasse (KVG)Übernimmt einen festgelegten Anteil der Pflegekosten gemäss bag.admin.ch.
- Kanton bzw. GemeindeRestfinanzierung der Pflegekosten oberhalb von Krankenkassenbeitrag und Eigenanteil.
- HilflosenentschädigungZusätzliche AHV/IV-Leistung bei dauerhaftem Hilfebedarf in alltäglichen Lebensverrichtungen.
- Ergänzungsleistungen (EL)Wenn Rente und Vermögen die Heimkosten nicht decken. Mehr zu EL →
- Eigenanteil & VermögensverzehrDer gesetzliche Eigenanteil an den Pflegekosten plus der nicht gedeckte Pensionsanteil. Vermögen wird zur Deckung herangezogen, soweit es die Freibeträge übersteigt.
Wir machen die Kostenseite für Sie greifbar
So komplex die Heimrechnung wirkt: in der Beratung schauen wir gemeinsam, welche Tagestaxen realistisch sind, welcher Eigenanteil auf Sie zukommt und ob Ergänzungsleistungen die Lücke schliessen können. Sie erhalten eine handverlesene Auswahl an Heimen, deren Kosten zu Ihrem Budget passen.
Was beeinflusst die monatliche Rechnung?
- Pflegestufe. Erfasst nach BESA, RAI oder Plaisir. Höhere Stufen erhöhen den Pflegebeitrag aller Träger.
- Kanton. Tagestaxen und Restfinanzierung sind kantonal geregelt; die Bandbreiten zwischen Kantonen sind erheblich.
- Trägerschaft. Öffentliche, gemeinnützige und privat geführte Heime weisen unterschiedliche Pension-Tarife aus.
- Zimmerwahl. Einzelzimmer kostet mehr als Doppelzimmer; Komfort und Ausstattung schlagen in der Pension durch.
- Zusatzleistungen. Wäsche, Coiffeur, Begleitservice und Therapien werden in der Regel separat verrechnet.
Klarheit bei den heikelsten Fragen
Wenn AHV/IV-Rente und Vermögen die Heimkosten nicht decken, gleichen Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke aus, sofern Anspruch besteht. Der eigene Anteil hängt vom Einkommen, Vermögen und der Heimtaxe ab. Mehr zu Ergänzungsleistungen →
Die Krankenkasse beteiligt sich gemäss KVG an den Pflegekosten. Den Restbetrag teilen sich Kanton bzw. Gemeinde und die Bewohnerin oder der Bewohner. Der Eigenanteil ist auf maximal CHF 23.00 pro Tag begrenzt (Stand bag.admin.ch, aktueller Wert vor Publikation prüfen).
Heime erfassen den Pflegebedarf nach standardisierten Systemen wie BESA, RAI oder Plaisir. Eine höhere Pflegestufe bedeutet mehr Pflegeminuten pro Tag und führt zu höheren Beiträgen von Krankenkasse, Kanton und Bewohnerin oder Bewohner.
Nein. Die Tagestaxen und die Restfinanzierung sind kantonal geregelt, und die Heim-Strukturen unterscheiden sich. Zwischen Stadt- und Landkantonen sowie zwischen den Sprachregionen gibt es teils erhebliche Unterschiede.
Sobald das anrechenbare Vermögen unter die Schwellen fällt, kann ein EL-Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse gestellt werden. Die Ergänzungsleistungen sichern den Heimaufenthalt bis zur kantonalen Tagestaxe.
Persönliche Kostenschätzung erhalten
Berater meldet sich innert 24 Stunden mit einer Auswahl passender Heime und einer transparenten Kostenübersicht.